Wahlaussschreiben für die Wahl der Schulkonferenz

Wahlausschreiben für die Wahl der Schulkonferenz nach den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes i.d.F. vom 30.06.2017 sowie der Konferenzordnung i.d.F. vom 7. August 2017 ist zu Beginn dieses Schuljahres die Schulkonferenz für eine Amtszeit von zwei Schuljahren zu wählen. 

Die laut Schulgesetz für zwei Jahre zu wählende Schulkonferenz besteht an der Konrad-Haenisch-Schule aus 11 Mitgliedern. 

Hierbei stehen den Vertretern und Vertreterinnen der Lehrkräfte 5 Sitze, den Eltern 3 Sitze, den Schülerinnen und Schülern 2 Sitze zu. Den Vorsitz führt der Schulleiter bzw. die Schulleiterin. 

Für die Wahl werden Wahlversammlungen der jeweiligen Gremien gebildet. Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer wählt die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte. 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern werden vom Schulelternbeirat aus der Schulelternschaft, die der Schülerinnen und Schüler vom Schülerrat aus der Schülerschaft gewählt. 

Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Es ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.

Nach den Bestimmungen des Hessischen Schulgesetzes, die unmittelbar gelten, werden künftig keine Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Mitglieder der Schulkonferenz gewählt. Scheidet ein Mitglied aus oder ist es zeitweilig verhindert, so tritt an seine Stelle ein Ersatzmitglied ein. 

Als Ersatzmitglied tritt bei Wahlen, die nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt wurden, die nicht gewählte Bewerberin oder der nicht gewählte Bewerber mit der nächsthohen Stimmenzahl in die Schulkonferenz ein. Damit Ersatzmitglieder für ausgeschiedene oder zeitweilig verhinderte Mitglieder eintreten können, sollen die Wahlvorschläge doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber enthalten, wie für die jeweilige Personengruppe Vertreterinnen und Vertreter in die Schulkonferenz zu wählen sind. Eltern, Schülerinnen und Schüler, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirates oder des Schülerrates sind, benötigen für ihre Kandidatur eine Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes bestätigt wird. Wahltermine: Wahl der Lehrerinnen und Lehrer für die Schulkonferenz: – Montag, 09.10.2023, 13:45 Uhr. 

Wahl der Elternvertreterinnen und Elternvertreter für die Schulkonferenz: – Es wird in der Sitzung des SEB gewählt. Schülerbeirat: SV-Sitzung. Die Wahlen zur Schulkonferenz müssen vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens am 25.10.2023 abgeschlossen sein.

Tag des Erlasses des Wahlausschreibens: 24.09.2020 in Frankfurt. 

Zdena Steffen beauftragte Schulleiterin Ausgehängt, auf der Homepage veröffentlicht und an den SEB sowie SV verteilt.